Nachfolgend können Sie die aktuellen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen, einsehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1.1 Die Deutsche Internetagentur (Inhaber: Jan P. Ameli, Am Urnenfeld 21, 35396 Gießen, Deutschland) nachfolgend Dienstleister genannt, erbringt seine Leistungen gegenüber den Vertragspartnern (im folgenden Kunde genannt), auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt), in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen, im Sinne des § 310 BGB.
1.3 Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Dienstleister diesen anderen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.4 Die jeweils aktuellen AGB des Dienstleisters gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden. Vertraglich individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AGB vor. Die jeweils gültige Fassung ist auf der Webseite des Dienstleisters abrufbar oder kann beim Dienstleister angefordert werden.
1.5 Die AGB des Dienstleisters gelten spätestens als angenommen, nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden oder der Gegenzeichnung des Vertrages durch den Kunden oder mit der erstmaligen Nutzung oder Abnahme einer Leistung des Dienstleisters durch den Kunden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen, wird hiermit widersprochen.
1.6 Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn der Dienstleister diese Abweichungen dem Kunden ausdrücklich, schriftlich bestätigt hat.
1.7 Der Dienstleister ist berechtigt diese AGB jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Wenn der Kunde den Änderungen nach der Ankündigung nicht spätestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht, werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam.
1.8 Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist, so gelten die Änderungswünsche des Dienstleisters als abgelehnt. Das Vertragsverhältnis wird unverändert fortgesetzt. Das Recht zur Kündigung des Vertrages, beider Vertragsparteien bleibt davon unberührt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Sämtliche Angebote des Dienstleisters verstehen sich als freibleibend und unverbindlich.
2.2 Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch die Auftragsbestätigung des Dienstleisters verbindlich. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Abänderungen.
§3 Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen resultiert aus der festgelegten, vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden oder aus der für den Kunden individuell erstellten Angebotsbeschreibung des Dienstleisters mit den dazugehörigen Angaben der Auftragsbestätigung des Dienstleisters.
3.2 Soweit der Dienstleister für den Kunden unentgeltliche oder freiwillige Leistungen, über den vertraglichen Inhalt hinaus durchführt, können diese Leistungen ohne Vorankündigung, jederzeit eingestellt werden. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung oder Minderung.
3.3 Gegenstand eines Auftrages ist, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, stets die Durchführung der vereinbarten, vertraglichen Leistung durch den Dienstleister und nicht ein bestimmter Erfolg.
3.4 Der Dienstleister ist nicht dazu verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden zu akzeptieren.
3.5 Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche, welche nachträglich vom Kunden an den Dienstleister übermittelt werden, werden durch den Dienstleister daraufhin geprüft, ob und zu welchen Bedingungen sie umsetzbar sind. Während dieser Überprüfung, können die Leistungspflichten des Dienstleisters ruhen. Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen werden erst dann Vertragsinhalt, wenn auch über die Vergütung und der Verlängerung der Leistungsfristen, eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird.
3.6 Erfordert ein Änderungs- und/oder Ergänzungswunsch des Kunden eine für den Dienstleister aufwendigere Überprüfung, kann dem Kunden dieser Aufwand durch den Dienstleister berechnet werden. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung nach den jeweils geltenden Stundensätzen des Dienstleisters.
3.7 Bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ist der Dienstleister berechtigt, sich sorgfältig ausgesuchter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Falls dies geschieht, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
§4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet dem Dienstleister die Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen zu ermöglichen. Zu dem ist der Kunde verpflichtet an der Erfüllung der Leistungen mitzuwirken, wenn dies erforderlich und zumutbar ist.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet alle Mitwirkungsleistungen vollständig, rechtzeitig und für den Dienstleister kostenfrei zu erbringen, welche zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen ausreichend zu formulieren und sämtliche erforderlichen Informationen und Daten, vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu können je nach Leistung beispielsweise Zugänge, Berechtigungen, Grafiken, Designs, Layouts, Lizenzen und Dokumente zählen. Diese Mitwirkungsleistungen des Kunden sind Voraussetzung, damit die vertragsgemäße Leistung des Dienstleisters erbracht werden kann.
4.4 Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungsleistungen nicht oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, so trägt der Kunde die daraus resultierenden Kostenerhöhungen oder Verzögerungen.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen oder Daten an den Dienstleister besonders darauf zu achten, dass diese Daten auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Marken-, Urheber-, Namens- oder sonstigen Schutzrechten, geprüft wurden. Der Kunde versichert dem Dienstleister, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben.
4.6 Der Kunde muss dem Dienstleister einen Ansprechpartner nennen, welcher in der Lage ist, fachlich kompetente Entscheidungen zu treffen.
4.7 Der Kunde ist dem Dienstleister verpflichtet Änderungen tariflicher Gegebenheiten und/oder vertraglicher Grundlagen umgehend mitzuteilen.
4.8 Soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Leistung erforderlich sein sollte, verpflichtet sich der Kunde, selbständig für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse zu sorgen.
4.9 Der Kunde verpflichtet sich die bestehenden Grundsätze der Datensicherheit, sowie des Datenschutzes zu befolgen.
4.10 Der Kunde verpflichtet sich vor der Weitergabe von Zugangsdaten zu seinen Systemen, wie z.B. Server und Datenbanken, auf welche der Dienstleister zugreifen soll, aktuelle Sicherheitskopien von sich auf den Systemen befindlichen, relevanten Inhalten und Daten zu erstellen und diese Sicherungskopien unentgeltlich auf den Server zurück zu schreiben, falls dies erforderlich und zumutbar sein sollte.
4.11 Sollten Mängel oder Schäden für den Kunden erkennbar sein, so muss der Kunde diese umgehend den Dienstleister anzeigen. Falls sich herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, muss der Kunde entstandene Kosten für die Überprüfung durch den Dienstleister übernehmen.
4.12 Ein Verstoß gegen die oben genannten Pflichten des Kunden, berechtigt den Dienstleister nach Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die vertraglichen Leistungen einzustellen.
§5 Leistungsverzögerungen und Termine
5.1 Leistungsverzögerungen aufgrund von Geschehnissen, welche die Umsetzung der vertraglichen Leistung für den Dienstleister deutlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Dienstleister auch bei vereinbarten Terminen oder Fristen nicht zu vertreten, falls diese Geschehnisse nicht von ihm oder seinen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In diesen Fällen hat der Dienstleister das Recht, die Leistung um die Dauer der Einschränkung, zuzüglich einer entsprechenden Anlaufzeit, hinauszuschieben.
5.2 Falls eine Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches des Dienstleisters bzw. seiner Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen liegt und durch diese Störung die vertraglichen Leistungen nicht erbracht werden können, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
5.3 Die vereinbarten Fristen und Termine verlängern sich ohne Einschränkung der Rechte des Dienstleisters, wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Dienstleister nicht nachkommt.
5.4 Verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten oder kommt der Kunde in Verzug, darf der Dienstleister den entstandenen Schaden, einschließlich möglicher Mehraufwendungen vom Kunden verlangen.
5.5 Kommt der Dienstleister mit der vertraglichen Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde dem Dienstleister eine angemessene Vorlaufzeit und angemessene Nachfrist mitteilt, welche der Dienstleister nicht einhält.
5.6 Offene Mängel sind innerhalb von zehn Tagen nach Bereitstellung der Leistungen des Dienstleisters, vom Kunden an den Dienstleister zu übermitteln, ansonsten gelten sie als vom Kunden abgenommen und akzeptiert.
5.7 Wegen unwesentlichen Fehlern, die keinen oder nur sehr geringen Einfluss auf die Leistungsergebnisse haben und vom Kunden nicht erkannt worden sind, kann eine Abnahme vom Kunden nicht verweigert werden.
§6 Preise
6.1 Insofern nichts anderes vom Dienstleister vermerkt wurde, verstehen sich die genannten Preise als Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Wenn der Dienstleister auf Wunsch des Kunden gesonderte Leistungen und Dienste erbracht hat, übernimmt der Kunde die zusätzlich entstandenen Kosten.
6.3 Abgaben wie Steuern, Zölle und sonstige mit der Einfuhr von Waren oder Leistungen verbundenen Kosten, in ein Staat innerhalb oder außerhalb der EU, trägt der Kunde selbst.
6.4 Kosten und Gebühren, welche bei Überweisungen oder der Nutzung anderer Zahlungsmittel durch den Kunden entstehen, werden vom Kunden selbst getragen.
§7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1 Der Dienstleister hat das Recht jederzeit die Annahme von Schecks abzulehnen.
7.2 Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
7.3 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind monatliche Entgelte anteilig, beginnend mit dem Tag, an welchem erstmalig Leistung des Dienstleisters an den Kunden erbracht wurde, durch den Kunden für den restlichen Monat zu zahlen. Anschließend sind monatliche Entgelte, stets monatlich im Voraus an den Dienstleister zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
7.4 Sonstige Entgelte sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, nach Bereitstellung der Leistung zu zahlen und werden nach Rechnungserhalt fällig.
7.5 Nach Rechnungserhalt muss der gesamte Rechnungsbetrag, spätestens nach vierzehn Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Wird der Rechnungsbetrag zu einem späteren Zeitpunkt gutgeschrieben, hat der Dienstleister das Recht eine Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,50 Euro zu erheben.
7.6 Alle Forderungen gegen den Kunden werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage stellen. Der Dienstleister hat anschließend das Recht, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten.
7.7 Abrechnungen des Dienstleisters gelten als vom Kunden angenommen und genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Rechnungserhalt, Widerspruch einlegt. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs ist ausreichend.
7.8 Bei einem Zahlungsverzug des Kunden, hat der Dienstleister das Recht, die Umsetzung der vertraglich festgelegten Leistungen zu unterbrechen. Der Kunde ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet die Zahlungen zu leisten und weitere Kosten wie z.B. mögliche Vorhaltekosten, welche sich aus dem Zahlungsverzug ergeben können, zu begleichen.
7.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Dienstleister berechtigt, von diesem Zeitpunkt an Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Dienstleister im Einzelfall kein Schaden oder ein nur geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens durch Nachweis bleibt vorbehalten.
§8 Verrechnungsrecht- und Zurückbehaltungsrecht
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Dienstleisters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Dienstleister schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
§9 Haftungsbeschränkung
9.1 Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in diesem Fall nur begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die erfüllt werden müssen, um das vertragliche Ziel zu erreichen.
9.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, zugunsten der Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§10 Haftung des Kunden
10.1 Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, haftet der Kunde für Fahrlässigkeit und Vorsatz die er selbst zu verantworten hat. Der Kunde haftet außerdem für Nachteile, sowie Konsequenzen, welche dem Dienstleister und/oder Dritten entstehen, die vom Kunden zu verantworten sind, weil er seinen vertraglichen Verpflichtungen und Aufgaben nicht nachgekommen ist.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich dem Dienstleister von allen Ansprüchen freizustellen, falls der Dienstleister durch Dritte, wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Zu dem verpflichtet sich der Kunde die Kosten, die als Folge des rechtswidrigen Zustandes und dessen Beseitigung entstehen, zu tragen. Für diesen Fall ist der Dienstleister außerdem berechtigt, vom Kunden angemessene Vorschüsse zu beziehen.
§11 Datenschutz
11.1 Der Dienstleister setzt den Kunden hiermit darüber in Kenntnis, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form, für die sich aus dem Vertrag ergebenden Aufgaben, während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert und maschinell verarbeitet werden.
11.2 Der Dienstleister und der Kunde sind dazu verpflichtet die einschlägigen Datenschutz- und Rechtsbestimmungen einzuhalten.
§12 Zusätzliche Bestimmungen
12.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die bei der Erstellung durch den Dienstleister entstehenden Daten, die als Zwischenstufen und/oder Quellcode dienen.
12.2 Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters, kann das Nutzungsrecht von Leistungsergebnissen und dessen Reichweite festgelegt, sowie auf den Kunden oder Dritte übertragen werden. Sämtliche Urheberrechte bleiben vorbehalten.
12.3 Der Dienstleister ist berechtigt, die von ihm erstellten Mittel auf eine übliche Art und Weise zu signieren und auf die Betreuung des Kunden, unter Verwendung der signierten Mittel für Werbezwecke, hinzuweisen.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Dienstleister berechtigt, die Rechte und Pflichten aus den vertraglichen Beziehungen mit dem Dienstleister, einem Dritten abzutreten oder zu übertragen.
13.2 Erfüllungsort ist Gießen in der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für vertragliche Streitigkeiten ist Gießen, sofern nicht etwas anderes, ausdrücklich vereinbart wurde.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.4 Anstelle der Bestimmung, welche unwirksam wurde, tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt auch für Lücken dieser AGB.
(Stand: 25.08.2016)